1 Anwendungsbereich
1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen Datenpark (nachfolgend «Datenpark») und dem Kunden oder der Kundin (nachfolgend «Kunde»). Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Datenpark und dem Kunden und gelten für alle Angebote bzw. Dienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen») von Datenpark.
1.2
Mit seiner Zustimmung (schriftlich oder elektronisch) bzw. mit der Nutzung der Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese AGB samt den weiteren Bestandteilen des Vertrages mit Datenpark.
2 Leistungen und Rechte von Datenpark
2.1
Datenpark stellt dem Kunden die Dienstleistungen gemäss der Beschreibung auf der Webseite (www.datenpark.ch) zur Verfügung und legt ausserordentlichen Wert darauf, diese im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen störungs- und unterbrechungsfrei zu halten.
2.2
Datenpark behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Datenpark bemüht sich, Unterhaltsarbeiten in Randzeiten zu legen und möglichst kurz zu halten. Soweit möglich wird der Kunde rechtzeitig auf geeignetem Weg informiert.
2.3
Datenpark kann zur Erfüllung der Dienstleistungen jederzeit Dritte beiziehen.
2.4
Datenpark behält sich vor, den Leistungsumfang der Dienstleistungen jederzeit anzupassen und zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden auf geeignetem Weg (z. B. via Webseite oder per E-Mail) bekanntgegeben. Bei einer allfälligen Preiserhöhung gelten dabei die Kündigungsfristen unter Ziffer 10.3.
3 Verantwortung und Pflichten des Kunden
3.1
Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von Datenpark primär für die Veröffentlichung seiner Webseite und die zugehörigen E-Mail-Funktionen zu nutzen. Untersagt sind insbesondere Daten, die nicht direkt mit der Webseite in Zusammenhang stehen (zum Beispiel Software, Musik, Filme oder Sicherungskopien von externen Daten).
3.2
Der Kunde verpflichtet sich die angebotenen Dienstleistungen gemäss den Anweisungen von Datenpark zu bedienen und haftet für sämtliche Schäden, die durch unsachgemässe Bedienung entstehen.
3.3
Der Kunde ist für sämtliche Daten und Informationen verantwortlich, die er oder Drittpersonen mit dem Wissen des Kunden über Dienstleistungen von Datenpark veröffentlicht, verteilt oder speichert. Der Kunde ist auch für Hinweise (insbesondere Links) auf solche Informationen verantwortlich.
3.4
Der Kunde schützt seine Daten und Programme nach bestem Wissen vor unbefugtem Zugriff sowie vor Manipulationen von Drittpersonen. Sicherheitslücken in installierter Software sind in angemessener Frist zu beheben. Es sind geeignete Massnahmen einzusetzen, die die automatisierte Speicherung oder Übermittlung unerwünschter Inhalte verhindern, insbesondere Einträge in Gästebüchern, Blogsoftware, Foren und Kontaktformularen. Bei einem Verstoss kann Datenpark die Dienstleistungen so lange sistieren, bis durch den Kunden geeignete Massnahmen getroffen werden.
3.5
Die von Datenpark eingesetzten Server werden mit anderen Kunden geteilt. Nicht erlaubt sind:
- Prozesse oder Skripte (z. B. PHP oder CGI), die die CPU sehr stark belasten (z. B. Chatscripte, Proxyskripte, fehlerhafte oder schlecht programmierte Skripte, die nach der Ausführung nicht korrekt beendet werden).
- PHP Shells und Vergleichbares
- Anwendungen, die auf eingehende Netzwerkverbindungen horchen (auch wenn die Anwendung ansonsten erlaubt wäre). Dazu gehören unter anderem BitTorrent Dienste, IRC Bots und IRC Bouncer (BNC).
- Dienste, die mit IRC im Zusammenhang stehen.
- Browserspiele
3.6
Illegale und rechtswidrige Inhalte, insbesondere
- Pornographische, sexorientierte, sittenwidrige und erotische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 197 StGB
- Diskriminierung und rechtsradikale Schriften, Ton und Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne von Art. 261 StGB und Art. 261bis
- Gewaltdarstellungen im Sinne Art. 135 StGB
- Aufruf zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Verletzung von Urheberrechten, verwandten Schutzrechten, Markenrechten oder andere
- Immaterialgüterrechten
- Anstiftung oder Anleitung zu strafbaren Verhalten
- Persönlichkeitsverletzung
- Unerlaubte Glückspiele im Sinne des Schweizerischen Lotteriegesetzes sind untersagt, auch wenn diese nicht öffentlich zugänglich sind.
3.7
Das Versenden von unverlangten Massenmails (auch mit der Möglichkeit, sich auszutragen [Opt-Out]) ist untersagt. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werkzeuge oder Methoden zu nutzen, zu speichern, anzubieten oder zu empfehlen, die dem Versand von unverlangten Massenmails dienen. Ebenso verpflichtet er sich, keine solchen oder ähnlichen Methoden zu verwenden, um bei Datenpark gespeicherte Inhalte zu bewerben, auch wenn dies über ein fremdes System erfolgt. Ein Verstoss gegen diesen Punkt führt umgehend zu einer frist- und entschädigungslosen Kündigung des Vertrages.
3.8
Wenn Datenpark einen Internet-Domain-Namen (nachfolgend «Domain») für den Kunden erwirbt, sichert dieser Datenpark zu, dass er das Recht zur Verwendung der Domain besitzt. Gleichzeitig anerkennt der Kunde die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle, die für die Vergabe der Domain zuständig ist. Der Kunde hat im Zusammenhang mit dem Erwerb von Domains keine Ansprüche gegenüber Datenpark. Der Kunde trägt die Kosten für die Registrierung. Der Kunde wird durch Datenpark in jedem Fall als Domain-Inhaber eingetragen.
3.9
Der Kunde verpflichtet sich Passwörter und Benutzernamen vor Drittpersonen geheim zu halten sowie Passwörter geeignet zu wählen und in angemessenen Abständen zu erneuern.
3.10
Der Kunde ist verpflichtet, Datenpark stets seine aktuelle und korrekte Postanschrift mitzuteilen. Firmenkunden müssen eine zuständige Kontaktperson angeben. Der Kunde verpflichtet sich, über die bei Datenpark hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar zu bleiben. Datenpark kann wichtige Informationen an diese E-Mail-Adresse senden. Wenn der Kunde über seine Postanschrift oder über seine Telefonnummer und auch unter der hinterlegten E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar ist, behält sich Datenpark vor, sämtliche Dienstleistungen zu sistieren und/oder sämtliche Verträge mit dem Kunden frist- und entschädigungslos zu künden und aufzulösen sowie alle auf den Servern gespeicherten Daten zu löschen, ohne den Kunden zwingend zu benachrichtigen.
4 Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1
Die Zahlungspflicht beginnt mit Freischaltung/Beginn der Dienstleistung. Im Zweifelsfall gilt das Datum der verschickten Bestätigungsmail von Datenpark.
4.2
Datenpark stellt dem Kunden regelmässig eine Rechnung, die bis zu dem auf der Rechnung vermerkten Datum bezahlt werden muss.
4.3
Der Kunde hat kein Recht auf die anteilmässige Rückerstattung eines im Voraus bezahlten Betrags.
4.4
Wird eine Rechnung vom Kunden nicht innert der angegebenen Frist beglichen, ist Datenpark berechtigt, dem Kunden folgende Mahngebühren zu belasten:
- Zahlungserinnerung: kostenlos
- 1. Mahnung: kostenlos
- 2. Mahnung: CHF 10.–
- 3. Mahnung: CHF 20.–
Der Versand von Zahlungserinnerungen resp. Mahnungen erfolgt (unabhängig von der gewählten Versandmethode) wie folgt:
Kundenadresse in der Schweiz:
- Elektronisch per E-Mail
- Ab der 1. Mahnung zusätzlich per Post
Kundenadresse ausserhalb der Schweiz:
- Elektronisch per E-Mail
4.5
Datenpark behält sich vor, in Verzug geratene Forderungen an einen Inkassopartner zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, alle daraus resultierenden Kosten zu übernehmen.
4.6
Bei Nichtbezahlen oder Zahlungsverzug behält sich Datenpark vor, die Dienstleistung zu sistieren und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos zu kündigen, ohne den Kunden zu benachrichtigen. Ist der Kunde insolvent, konkurs, oder gelangt Datenpark oder das Inkassobüro anderweitig zum Ergebnis, dass der Kunde offene Forderungen nicht fristgerecht begleichen kann oder will, behält sich Datenpark vor, sämtliche Dienstleistungen zu sistieren und/oder sämtliche Verträge mit dem Kunden frist- und entschädigungslos zu kündigen und aufzulösen sowie alle auf den Servern gespeicherten Daten zu löschen, ohne den Kunden zwingend zu benachrichtigen.
4.7
Datenpark behält sich Preisänderungen zu jedem Zeitpunkt vor. Eine allfällige Preiserhöhung wird so rechtzeitig bekannt gegeben, dass der Kunde den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
4.8
Forderungen des Kunden gegenüber Datenpark können nicht mit Schulden gegenüber Datenpark verrechnet werden.
5 Haftung durch Datenpark
5.1
Datenpark kann für die Dienstleistung keine Zusicherung oder Gewährleistung jeglicher Art aussprechen. Datenpark kann den ununterbrochenen Service, den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt und die Qualität der gespeicherten oder übermittelten Daten nicht garantieren. Datenpark ist nicht für die versehentliche Offenlegung sowie die Beschädigung oder das Löschen von Daten haftbar.
5.2
Datenpark lehnt für Schäden, die dem Kunden oder dessen Kunden entstehen, jegliche Haftung ab, insbesondere für Datenverlust, Nichtzugänglichkeit, Verspätungen oder nicht erfolgte Aus- oder Zulieferung von Informationen (z. B. E-Mails) oder Betriebsunterbrüchen. Die Nutzung jeder Information, die durch die Dienstleistungen von Datenpark erfolgt, geschieht auf eigenes Risiko des Kunden. Datenpark lehnt jegliche Haftung für die Genauigkeit oder Richtigkeit solcher Informationen ab.
5.3
Für Missbrauch und Schädigung von Dritten kann Datenpark nicht haftbar gemacht werden. Ebenso haftet Datenpark nicht für Sicherheitsmängel und/oder Defekte des Fernmelde-, Kabel-, oder Sattelitennetzes und des Internets. Insbesondere übernimmt Datenpark keine Haftung für Schäden, die durch Viren verursacht wurden.
5.4
Bei Vertragsverletzungen haftet Datenpark für absichtliche oder grobfahrlässige Schäden, die durch Datenpark verursacht wurden. In jedem Fall ist die Haftung von Datenpark auf den unmittelbaren Schaden oder bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung beschränkt. In keinem Fall haftet Datenpark jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
5.5
Datenpark übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche wegen Reparaturarbeiten, Wartung oder einer Umstellung der Infrastruktur oder ähnlichen Ursachen.
6 Haftung durch den Kunden
6.1
Der Kunde haftet mit eigenem Risiko für die Benützung der Dienstleistung.
6.2
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Verletzung der vertraglich festgelegten Pflichten entstehen.
6.3
Sollte ein Mitarbeiter von Datenpark wegen einer Rechtswidrigkeit der vom Kunden angebotenen Informationen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich verfolgt und/oder zur Verantwortung gezogen werden, so haftet der Kunde für den Schaden. Genugtuungsansprüche bleiben vorbehalten.
6.4
Im Falle eines Missbrauches der Dienstleistung durch Drittpersonen, (z. B. Spamversand oder Phishing Sites) kann Datenpark dem Kunden pauschal CHF 250.– und für jede benötigte Arbeitsstunde, um den Missstand zu beheben, weitere CHF 190.– in Rechnung stellen.
7 Datensicherung, Datenschutz, Datenbekanntgabe
7.1
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Datenpark sichert die Daten des Kunden täglich, kann aber nicht für den Verlust dieser Sicherung haftbar gemacht werden.
7.2
Es werden von Datenpark nur Kundendaten ausgewertet, die zur Rechnungsstellung oder für die Betriebssicherheit notwendig sind.
7.3
Bei der Bearbeitung von Personendaten hält sich Datenpark an das Schweizerische Datenschutz- und Fernmelderecht und an die DSGVO.
7.4
Datenpark gibt keine Daten von Kunden an Drittpersonen weiter. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung zwingend notwendig ist, wie zum Beispiel:
- zur Registration einer Domain
- Vermittlerprogramm §5.8 (nur Kundenanschrift, Hauptdomain)
- Versand von E-Mails (Newsletter) über Dritte (nur Name und E-Mail-Adresse(n))
oder
- bei Eintreffen der Fälle unter §3.6.
- bei Zahlungsverzug. In diesem Fall werden die Daten an ein Inkassobüro übermittelt.
7.5
Ein separat angegebener Rechnungskontakt oder technischer Kontakt kann die Adressdaten des Halters einsehen.
7.6
Die zur Auswertung der Zugriffe auf die Webseiten von Datenpark benötigten Daten (z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser usw.) können an Google Analytics übermittelt werden.
7.7
Datenpark versucht alles zu tun, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, sofern dies mit wirtschaftlich sinnvollen Mitteln möglich ist.
Bei der Benutzung der Dienstleistungen von Datenpark können für den Kunden folgenden Datenschutzrisiken entstehen:
- Unverschlüsselt verschickte E-Mails können von Unbefugten gelesen, verändert, unterdrückt oder verzögert werden.
- Absender können verfälscht werden.
- Beiträge in Newsgroups, Foren und Chats können gefälscht, verfälscht und durch Dritte ausgewertet werden.
- Unter Umständen können Dritte den Internetverkehr im Internet überwachen und Benutzernamen sowie Passwörter in Erfahrung bringen.
7.8
Datenpark kann Informationen über Kunden (Name, Adresse, E-Mail-Adressen usw.) zu Marketingzwecken für eigene Dienstleistungen verwenden. Diese Angaben werden vertraulich behandelt.
7.9
Der Kunde ist Datenpark gegenüber immer zur Aufrichtigkeit verpflichtet.
8 Vertraulichkeit
8.1
Alle Parteien sind verpflichtet, Informationen, die nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind, als vertraulich zu behandeln. Im Zweifelsfall sind Informationen als vertraulich zu behandeln.
9 Geistiges Eigentum
9.1
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistung.
9.2
Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich der Dienstleistung (z. B. Programme, Vorlagen, Daten) bleiben bei Datenpark oder bei den von Datenpark eingesetzten Dritten.
10 Vertragsdauer, Vertragsverlängerung und Kündigung
10.1
Datenpark bietet Verträge mit einer Dauer von zwölf Monaten an. Der Vertrag tritt ab dem Datum in Kraft, an dem Datenpark die Dienstleistung eingerichtet hat.
10.2
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht fristgerecht gemäss Punkt 10.3 gekündigt wird.
10.3
Jede Partei kann den Vertrag schriftlich per Post mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende Vertragsdauer kündigen. Für Domains können andere Kündigungsfristen gelten. Diese sind durch den jeweiligen Registrar vorgegeben und werden von Datenpark übernommen.
10.4
Datenpark kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Bereits bezahlte und noch nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen werden rückvergütet. Davon ausgeschlossen sind Domains und SSL Zertifikate.
10.5
Der Kunde kann jederzeit die Löschung all seiner Dienstleistungen beantragen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt, d. h. allfällige offene Gebühren sind noch zu entrichten. Eine Rückvergütung nicht genutzter Dienstleistungen ist ausgeschlossen.
10.6
Wird Datenpark von Drittpersonen über rechtswidrige Nutzung der Dienstleistungen informiert, ist eine solche Nutzung offensichtlich oder erfährt Datenpark auf einem anderen Weg davon, so kann Datenpark den Kunden zur vertragsgemässen Nutzung anhalten, die Dienstleistung zeitlich begrenzt aussetzen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen. Weitere Massnahmen bei genanntem Verhalten behält sich Datenpark vor. Dasselbe gilt für Vertragsbrüche oder -verstösse seitens des Kunden.
11 Weitere Bestimmungen
11.1
Datenpark kann die AGB jederzeit ändern. Es ist die Pflicht des Kunden, sich über die aktuellen AGB zu informieren. Die aktuelle Version steht auf der Webseite von Datenpark zur Verfügung. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit den Vertrag innerhalb der Kündigungsfrist aufzulösen. Ohne Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
11.2
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von Datenpark an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
11.3
Auf den Vertrag ist das Schweizerische Recht anwendbar.
11.4
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der aktuelle Sitz von Datenpark.
12 Salvatorische Klausel
12.1
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig erweisen, ersetzen die Parteien diese durch neue, die den ursprünglich angestrebten Zielen und Zwecken entsprechen. Die Gültigkeit der AGB bleibt in jedem Fall erhalten.